Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Verfasst: Mi 6. Mär 2013, 10:09
Hallo zusammen,
wie ich an anderer Stelle ja schon erwähnte, habe ich hier als mal´n neues Thema aufgemacht.
Grund ist unter Anderem der, dass mitunter selbst ausgedruckte, bzw. kopierte Dokumente von PSA nicht von den Prüfingenieuren anerkannt werden. Begründung seitens der Herren:
Es handele sich nicht um eine Originalbescheinigung seitens der PSA.
Mixery hat aktuell ja so einen Fall mit seinen Felgen und bei mir sieht´s ähnlich aus.
Ein solches Dokument ist allerdings äusserst schwer in die Finger zu bekommen.
Ich habe vergangenes Jahr an die Homologationsabteilung der PSA eine freundliche Mail geschickt und ihnen meine Probleme bzgl. der Eintragung von Felgen geschildert.
Eintragen lassen wollte ich:
Speedline SL 299 mit 195 50 15
auf einen
309 GT Injection Serie 1 (10C 10A)
Die Felgen wurden ja auch auf dem 309 GTI S1 serienmässig verbaut, allerdings dort mit 185 55 15.
Weder Felgen, noch Reifen sind bei meinem S1 ab Werk eingetragen.
Von PSA bekam ich umgehend mehrere Anrufe, man hat sich dort wirklich sehr bemüht und war auch äusserst freundlich. Grosses Lob an dieser Stelle!
Als PDF-File bekam ich nun alles, was der nette Mensch so finden konnte.
Allerdings war die gewünschte Rad-Reifenkombi dort nur für den S2 aufgeführt.
Des weiteren gilt die Bescheinigung nur für Speedlines ab einem bestimmten Herstellungsjahr, meine sind allerdings älter.
Bei der Hautuntersuchung -im Peugeot-Autohaus- meines 309ers letztes Jahr habe ich den Prüfingenieur gefragt, ob er mir mit den Unterlagen, die ich nun hätte, trotzdem die begehrten Räder eintragen würde.
Er hatte sichtlich Bauchschmerzen dabei, wollte sich nicht festlegen und meinte, ich solle die Räder mal anbauen und vorbeikommen. Grosse Hoffnung konnte, oder wollte er mir aber nicht machen.
Er war relativ jung und der 309 war ihm recht fremd.
Ich wollte aber jetzt nicht auf blauen Dunst 4 mistneue Reifen kaufen, mit dem Risiko, die hinterher nicht fahren zu dürfen.
Ausserdem kam vom Prüfer noch der Einwand, dass es sich bei den Unterlagen, die ich da hätte, nicht um Originale seitens der PSA handele.
Mir ist auch bekannt, dass man derartige Unterlagen manipulieren kann und genau davor hatte der TÜV-ler wohl Angst.
Originalunterlagen, bzw. Gutachten auf originalem Peugeot-Papier, mit ORIGINALSTEMPEL & UNTERSCHRIFT
sind heute wohl kaum noch aufzutreiben für diese alten Fahrzeuge und wer sowas sein Eigen nennen darf, wird es auch nicht zu Eintragungszwecken an relativ wildfremde Menschen verleihen.
Frage wäre ergo, wie soll, oder kann man in solchen Fällen verfahren?
PS:
Für die 14" Speedlines sind ja 175 65 14 und 185 60 14 zugelassen.
Ob da auch 195 55 14, oder ohne Tachoangleichung auch 195 50 14 zulässig sind beim 309???????
Weiss da jemand was drüber?
wie ich an anderer Stelle ja schon erwähnte, habe ich hier als mal´n neues Thema aufgemacht.
Grund ist unter Anderem der, dass mitunter selbst ausgedruckte, bzw. kopierte Dokumente von PSA nicht von den Prüfingenieuren anerkannt werden. Begründung seitens der Herren:
Es handele sich nicht um eine Originalbescheinigung seitens der PSA.
Mixery hat aktuell ja so einen Fall mit seinen Felgen und bei mir sieht´s ähnlich aus.
Ein solches Dokument ist allerdings äusserst schwer in die Finger zu bekommen.
Ich habe vergangenes Jahr an die Homologationsabteilung der PSA eine freundliche Mail geschickt und ihnen meine Probleme bzgl. der Eintragung von Felgen geschildert.
Eintragen lassen wollte ich:
Speedline SL 299 mit 195 50 15
auf einen
309 GT Injection Serie 1 (10C 10A)
Die Felgen wurden ja auch auf dem 309 GTI S1 serienmässig verbaut, allerdings dort mit 185 55 15.
Weder Felgen, noch Reifen sind bei meinem S1 ab Werk eingetragen.
Von PSA bekam ich umgehend mehrere Anrufe, man hat sich dort wirklich sehr bemüht und war auch äusserst freundlich. Grosses Lob an dieser Stelle!
Als PDF-File bekam ich nun alles, was der nette Mensch so finden konnte.
Allerdings war die gewünschte Rad-Reifenkombi dort nur für den S2 aufgeführt.
Des weiteren gilt die Bescheinigung nur für Speedlines ab einem bestimmten Herstellungsjahr, meine sind allerdings älter.
Bei der Hautuntersuchung -im Peugeot-Autohaus- meines 309ers letztes Jahr habe ich den Prüfingenieur gefragt, ob er mir mit den Unterlagen, die ich nun hätte, trotzdem die begehrten Räder eintragen würde.
Er hatte sichtlich Bauchschmerzen dabei, wollte sich nicht festlegen und meinte, ich solle die Räder mal anbauen und vorbeikommen. Grosse Hoffnung konnte, oder wollte er mir aber nicht machen.
Er war relativ jung und der 309 war ihm recht fremd.
Ich wollte aber jetzt nicht auf blauen Dunst 4 mistneue Reifen kaufen, mit dem Risiko, die hinterher nicht fahren zu dürfen.
Ausserdem kam vom Prüfer noch der Einwand, dass es sich bei den Unterlagen, die ich da hätte, nicht um Originale seitens der PSA handele.
Mir ist auch bekannt, dass man derartige Unterlagen manipulieren kann und genau davor hatte der TÜV-ler wohl Angst.
Originalunterlagen, bzw. Gutachten auf originalem Peugeot-Papier, mit ORIGINALSTEMPEL & UNTERSCHRIFT
sind heute wohl kaum noch aufzutreiben für diese alten Fahrzeuge und wer sowas sein Eigen nennen darf, wird es auch nicht zu Eintragungszwecken an relativ wildfremde Menschen verleihen.
Frage wäre ergo, wie soll, oder kann man in solchen Fällen verfahren?
PS:
Für die 14" Speedlines sind ja 175 65 14 und 185 60 14 zugelassen.
Ob da auch 195 55 14, oder ohne Tachoangleichung auch 195 50 14 zulässig sind beim 309???????
Weiss da jemand was drüber?