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H-Zulassung

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 11:35
von Schnuffel
Hallo,

auf Anfrage teilt mit das örtliche Straßenverkehrsamt (Stadt Wuppertal) mit, daß für eine H-Zulassung - ein Termin vor Ort ist dafür notwendig - folgende Unterlagen beizubringen sind:

Folgende Unterlagen sind zu dem Termin mitzubringen:

-Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
-Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
-bei zugelassenen Fahrzeugen die amtlichen Kennzeichen
-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
-ggfs. Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) - erforderlich bei gleichzeitiger Halteränderung, Umschreibung, Wiederzulassung
-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ( im Original )
-Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug ( bei Firmen )
-ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten
-SEPA-Lastschriftmandat


Gebühren

-27,40 - 73,50 € für Verwaltungsgebühren
-10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links")
-15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief


Zeitgleich habe ich (zur Sicherheit) meinen Aufbereiter angeschrieben und um die entsprechenden Informationen gebeten. Ich warte noch auf seine Antwort ...

Soviel für heute dazu.

Videel Grüße
Schnuffel :wink:

Re: H-Zulassung

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 22:17
von Mixery
Schnuffel hat geschrieben:
-Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
-Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
-bei zugelassenen Fahrzeugen die amtlichen Kennzeichen

bis hierhin wird Auto abgemeldet und Kennzeichen entstempelt...


Schnuffel hat geschrieben: -Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Jürgen könnte dir dazu einen Gutachter empfehlen...


Schnuffel hat geschrieben: -ggfs. Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) - erforderlich bei gleichzeitiger Halteränderung, Umschreibung, Wiederzulassung
-Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ( im Original )

Auto wird wieder neu angemeldet mit dem Gutachten von dem Sachverständigen,geschieht mit neuen Kennzeichen mit dem H-Buchstaben am Ende,die sowieso neu geprägt werden müssen.



Schnuffel hat geschrieben: Zeitgleich habe ich (zur Sicherheit) meinen Aufbereiter angeschrieben und um die entsprechenden Informationen gebeten. Ich warte noch auf seine Antwort ...

Was hat der Aufbereiter damit zu tun? :grübel:

Re: H-Zulassung

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 10:02
von Schnuffel
Hallo Mixery,

mein Aufbereiter hat Erfahrungen mit Oldtimer-Zulassung und -Restaurierung. Genau deswegen gehe ich mit denm KdL dort hin ...

Schnuffel :wink:

Re: H-Zulassung

Verfasst: Sa 3. Mär 2018, 12:11
von Schnuffel
Hallo,

aus aktuellem Anlaß hier meine Erfahrungen mit dem H-Zulassungs-Verfahren ( :pol: ):

Allen Gerüchten zum Trotz kann das Gutachten (TÜV - § 23 StZVO) bereits im Vorfeld der Zulassungsänderung erfolgen (bei mir: auf den Tag genau einen Monat vor dem Termin im Straßenverkehrsamt). Wichtig ist dabei, daß der Wagen sich möglichst im Originalzustand befindet und technisch weit(est)gehend - entsprechend der HU-Einstufungen - in Ordnung ist.
Als nächster Schritt ist ein Termin beim Straßenverkehrsamt zu vereinbaren, damit die Änderung der Papiere und der Tausch der Kennzeichen erfolgen kann.
Dafür sind beim zugelassenen Fahrzeug folgende Unterlagen mitzubringen:

- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Gutachten für die Zulassung als Oldtimer gem. § 23 StVZO
- Euer Personalausweis
- das derzeitige Kennzeichen (zum Entstempeln)

Das Verfahren hat 20,80 EUR Verwaltungsgebühr und 40,00 EUR für die neuen Kennzeichen gekostet. Zeitaufwand war ca. 30 Minuten.

Viele Grüße (und nochmals danke fürs Daumendrücken)
Schnuffel :wink: