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07er-Kennzeichen

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 20:33
von Thomas
Hallo,

kennt sich hier Jemand mit dem roten 07er-Kennzeichen aus? So weit ich weiß, ist für die Vergabe einer solchen Zulassung ja mittlerweile ein Mindestalter von 30 Jahren ab Erstzulassung wie beim H-Kennzeichen erforderlich.
Wie ist das aber, wenn ich einen Wagen habe, der die 30 Jahre erfüllt, und noch einen zweiten der erst 23 Jahre alt ist - kann ich den 23-Jährigen dann auch mit auf die bestehende 07er-Nummer fahren, oder müssen zwingend alle Fahrzeuge die 30 Jahre erfüllen?

Hintergrund ist, dass ich momentan sehr am überlegen bin, mir einen ewigen Traum zu erfüllen, der dann auch H-Zulassung hätte. Nur mein 309 wäre dann "zu viel", drei Autos in voller Zulassung würden mein Budget sprengen. Da wäre bei meiner Fahrleistung die 07er-Nummer ideal - nur eben der 309 ist hier wieder das Problem mit seinem noch jungen Alter.
Aber ich befürchte, dass es bei der deutschen Bürokratie wieder darauf hinaus laufen wird, dass alle Fahrzeuge die 30 haben müssen...

Vielleicht kennt sich hier ja Jemand mit dem Thema aus.

Gruß Thomas :wink:

Re: 07er-Kennzeichen

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 22:57
von frank
Hallo Thomas,

soweit ich mich erinnere umgehst du mit dem 07er Kennzeichen die Zulassung aller Autos mit H-Kennzeichen. D.h. alle müssen die 30 Jahre alt sein.

Ich les mich nochmal ein. Aber für Fahrten bist du dann stark reglementiert.

Re: 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 25. Feb 2015, 08:40
von kesslfligga
Seas,

soweit ich das weiss, wurde die Regelung vor x Jahren dahingehend geändert, dass alle Autos ( wie die H-Oldtimer eben auch ) mind. 30 Jahre alt sein müssen. Ein Bekannter, der mehrere 505 besitzt hatte damals noch eine 07er Nummer bekommen, obwohl nur zwei? seiner 505 25 Jahre alt waren, der dritte grade mal 20. Kurz darauf wurde das Mindestalter, meines wissens, von 25 Jahren auf 30 Jahre geändert.

Man berichtige mich, wenn ich was falsches erzählt habe.

Grüße
Matthias


309 rulez

Re: 07er-Kennzeichen

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 11:08
von Thomas
Hallo,

ich danke Euch für Eure Antworten. So hatte ich es schon vermutet, nun ist es sicher. Also keine 07er-Zulassung für meinen 309. Schade, wäre perfekt gewesen. Die Einschränkungen, die so eine Zulassung mit sich bringt, wären für mich ertragbar gewesen. Ich fahre den 309 ja eh kaum noch (gerade mal 1000 km im Jahr wenn es hoch kommt), und mit dieser Zulassungsart könnte man ihn dennoch ab und an bewegen, und auch noch das ganze Jahr über statt meiner aktuellen Saisonzulassung.
Der Oldtimer würde dann ja ähnlich bewegt werden. Nun gut, dann muss ich mir was anderes einfallen lassen, oder der Traum platzt dann erneut, wie schon so oft.

Gruß Thomas :wink:

Kurzzeitkennzeichen?

Verfasst: So 12. Apr 2015, 16:25
von Thomas
Hallo,

ich habe da mal wieder eine Frage zu Zulassungsarten. Hat schon mal Jemand hier ein Auto mittels Kurzzeitkennzeichen überführt?
Wie muss das gemacht werden - braucht man dazu den Fahrzeugschein /Brief vom zu überführenden Auto? Und wie ist das mit der Versicherung?
Mir geht es darum, wenn ich einen Oldtimer kaufe, den ich vorher nicht besichtigen kann, da er zu weit entfernt ist. Der würde also wenn vor Ort direkt gekauft und müsste dann gleich mit heim genommen werden. Da wäre ja aber vorher kein Fahrzeugschein bei mir, die gibt es erst bei Übergabe (Barzahlung).

Re: 07er-Kennzeichen

Verfasst: So 12. Apr 2015, 16:26
von AndreasXSI
Da frage mal den Bruceloy, der hat das erst vor 2-3 Wochen genau so gemacht, als er sich nen 406 geholt hat.

Re: 07er-Kennzeichen

Verfasst: So 12. Apr 2015, 17:43
von Mixery
Das ist immer so eine Sache für sich :grübel:

Variante A:
Du brauchst auf jedenfall die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs,weil es nur noch darauf zugelassen wird,sprich beim Strassenverkehrsamt trägt es schon ein in den Papieren.
Du müsstest dir also die Kopie des Briefes zuschicken lassen,mit diesen Daten dann mit der Versicherung abklären,dass sie dir dann den Schutz für die 5 Tage ausstellen,damit gehst dann zum Stv-Amt und holst die Zulassung und die entsprechenden Schilder noch prägen lassen.
Die Versicherung rechnet den fälligen Beitrag für 5 Tage an,wenn du den Wagen später wieder normal zulässt,sprich,Vers.Beitrag ist ermässigt im ersten Quartal.
Dann nur noch gelassen in Fernbus oder andere Möglichkeiten einsteigen und Wagen am Abholort mitnehmen.
Du bist am Abholort und zwar schon die notwendigen Sachen dabei,aber der Wagen gefällt dir nicht...rausgeschmissenes Geld.

Variante B:
Daher ist es diese Variante immer noch am besten,einen Tag Urlaub nehmen.
Hinfahren,angucken,gefällts nicht,nach Hause fahren und nur die Fahrtkosten als Minus verbuchen und gut ist.
Gefällt dir der Wagen,dann beim örtlichen Stv-Amt mit der bereits besorgten Versicherungskarte/code die Schilder beantragen und den Wagen mit nach Hause nehmen.
Daher solche Planungen besser auf einen Werktag setzen und nicht auf Wochenende,da die Ämter geschlossen haben.Gegebenfalls viel Zeit einplanen und auf Verständnis des Verkäufers hoffen,dass er dich vielleicht zum Amt fahren müsste oder was auch immer.
Unter Umständen den Mittwoch auch nicht einplanen,da manche auch bereits nach 12 geschlossen haben,zumindest bei uns im Zulassungsbezirk.Die notwendigen Informationen sollte dir der Verkäufer aber beantworten können.