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Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Fr 15. Feb 2013, 22:41
von Mixery
Schnuffel hat geschrieben: Solange die den Marktwert des Wagens nicht übersteigen, dürfte es auch keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung geben. Was Du selber machst, ist im Zusammenhang mit der Entschädigung uninteressant ...

Viele Grüße
Schnuffel
Marktwert laut letztem Gutachten 1000 € :achso:
mir schon klar,was ich selbst mache,interessiert keinen...nur,ich kann "jetzt" nichts am Auto machen,solange die Ermittlungen laufen,für den Fall,wenn ich doch zum Gutachter sollte...

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 16:28
von AndreasXSI
Auch ich drücke dir die Daumen :thumbsup:
Wann ist denn die Vorladung und zu wann kannst du denn mit einem Urteil rechnen?

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 19:47
von Mixery
AndreasXSI hat geschrieben:Auch ich drücke dir die Daumen :thumbsup:
Wann ist denn die Vorladung und zu wann kannst du denn mit einem Urteil rechnen?
das ist noch nicht raus,wird wohl die Sache des Staatsanwalt sein,den Termin einzureichen...
Was ich nur bisher festgestellt hatte,der Vogel fährt wohl nicht mehr den Wagen,ist jetzt eine Frau,wohl die Besitzerin...

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 19:57
von Talbot
das sieht so aus, als wäre der Lappen weg.

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 20:12
von Mixery
Talbot hat geschrieben:das sieht so aus, als wäre der Lappen weg.
meinst,so schnell schon?
Dachte erst nachm Verfahren?

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mo 18. Feb 2013, 20:14
von Talbot
no, das macht der Staatsanwalt sofort, wenn er Fahrerflucht ermittelt.

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Di 19. Feb 2013, 07:06
von Mixery
Talbot hat geschrieben:no, das macht der Staatsanwalt sofort, wenn er Fahrerflucht ermittelt.
sieht wohl so aus...
hab mich grad bissel schlaugemacht beim Kaffee und iPad.
Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so werden sich die Ermittlungsbehörden fragen müssen, ob sie vorläufige Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen bzw. zum Schutz der Allgemeinheit einleiten muss. Als typischste vorläufige Maßnahme ist z.B. der Entzug der Fahrerlaubnis oder im Einzelfall die Untersuchungshaft zu nennen. Das Gesetz sieht vor, dass in den Fällen der Trunkenheitsfahrt, der Straßenverkehrsgefährdung und der Fahrerflucht, regelmäßig der Führerschein zu entziehen ist. Die Polizei wird daher in diesen Fällen regelmäßig den Führerschein beschlagnahmen bzw. sicherstellen. Typischstes Mittel zur Sicherung von Beweisen ist bei Trunkenheitsfahrten z. B. die Blutentnahme zur Auswertung der Blutalkoholkonzentration.
immerhin schon mal ne klare Konsequenz! :wink:
Mit einem schnellen Urteil werde ich aber nicht rechnen dürfen... :achso:
Wurden sämtliche Indizien, Beweise und Informationen zusammengetragen, geht die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für eine Anklage so steht dann oft erst nach Monaten eine Gerichtsverhandlung an. In dieser Gerichtsverhandlung muss dann geprüft werden, ob eine Straftat vorliegt.
da kann ich auch lange darauf warten :D
Schadenswiedergutmachung/ Täter-Opfer-Ausgleich

Bis zu einer etwaigen Hauptverhandlung haben Sie z. B. die Möglichkeit, den Schaden gegenüber einem etwaigen Geschädigten wieder gut zu machen. Sich mit dem Geschädigten z. B. im Falle eines Unfalls in Verbindung zu setzen, sich bei diesem zu entschuldigen und ggf. eine Wiedergutmachung in Form eines Schmerzensgeldes zu zahlen.

Die Gerichte schätzen es sehr, wenn der Täter Reue zeigt und sich zur Tat bekennt. Zeigt der Beschuldigte durch bereits bis zur Hauptverhandlung erledigte Wiedergutmachungen, dass er nicht nur redet, sondern tatsächlich handelt, dann kann er sich gewiss sein, dass dies den Richter beeindrucken kann.

Jeder Richter wird eher bereit sein, ein Verfahren einzustellen, wenn der Beschuldigte schon vor einer Hauptverhandlung den gesamten Schaden wieder gut gemacht hat, Raten gezahlt hat oder sich ernsthaft darum gekümmert hat, den Schaden sonst wie z.B. durch Arbeitsleistung wieder gut zu machen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten.
dennoch interessant das ganze...
hier den Link dazu:
http://www.strafrechtsforum24.de/ablauf ... index.html

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mi 27. Feb 2013, 17:52
von Mixery
Heute bekomm ich einen Brief von meinem Rechtsanwalt,der Schaden hinten rechts vom Oktober 2012 ist vollständig reguliert worden...
Das nenn ich nen positiven Effekt,dass es ohne Gericht ablief und negativ,dass es sich recht lange hinzog.

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mi 27. Feb 2013, 20:05
von Schnuffel
Hallo,

Gratulation dazu! Für Dich ist das der wohl best denkbare Verlauf der ganzen Sache ...

Gruß
Schnuffel

Re: Aus aktuellem Anlass

Verfasst: Mi 27. Feb 2013, 20:24
von AndreasXSI
Das freut mich für dich :klatsch:
Nun noch die aktuelle Geschichte abwarten ...