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Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV

Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 09:21
von Holger
Grundsätzlich ist die Frage, ob es eine §21 oder eine §19 Eintragung wird doch Abhängig von der Art des Gutachtens. Ich hatte für meine Gutmann/Intra-Räder zwar auch ein tolles Gutachten mit folgendem Wortlaut:

Dieser Prüfbericht dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer bei Einzelabnahme nach § 19 StVZO

Nach einer Gesetzesänderung bedeutet das für den Besitzer eines solchen Wisches, dass Prüfberichte, die vor 1994 erstellt wurden nur verwendet werden dürfen, wenn das entsprechende Teil bis zum 31.12.1998 eingetragen wurde. Prüfberichte die zwischen 1994 und 1996 erstellt wurden werden (vereinfacht gesagt) automatisch zum Teilegutachten, wenn der Hersteller der Teile ISO-zertifiziert ist und das TGA beantragt hat.

Mit anderen Worten kann man diesen Prüfbericht bestenfalls als Tragfähigkeitsnachweis ansehen und sonst nix damit anfangen. Ich weiß nicht, was für ein Gutachten du für die Räder hast, aber ich könnte mir vorstellen, dass bei dir sowas ähnliches zutreffen könnte.

Ist aber doch auch kein Problem, eine Einzelabnahme kostet auch nicht soooo viel mehr, als die normale Eintragung. Ich habe zuletzt beim TÜV Gewindefahrwerk und besagte 7*15 Intras per Einzelabnahme eintragen lassen, das hat insgesamt 120€ gekostet.

Gruß
Holger

Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV

Verfasst: Fr 28. Jun 2013, 21:36
von P309GT Injection
P309GT Injection hat geschrieben:Typischer Kommentar seitens der Prüfingenieuere auch:

Trage ich ein, wenn Sie die Papiere dabei haben ...
die wollen überhaupt nicht mehr selber rechnen, oder nachsehen.
Jatte vor 10 Jahren mal so´n Tanz:
Fahrzeug war´n Kadett GSI
Felgeb originale Alus von Intra
Werksbereifung darauf 185 55 15
MEIN Wunsch war nun aus Kostengründen, da 195 50 15 drauf zu fahren
Antwort am Telefon vom TÜV Hannover:
Nur wenn es seitens des Felgenherstellers dafür ´ne Freigabe gibt!
Auf den dezenten Hinweis meinerseits, dass dieser mittlerweile nicht mehr existent, sprich pleite sei,
sagte man mir in etwa, dass wäre eben Pech.
Der Abrollumfang differiert maginal zur Serienbereifung, die Freigängigkeit kann jeder Prüfer optisch mittels seiner trüben Augen selbst begutachten und die Traglast der Reifen steht auch auf selbigen drauf.
Nach längerem Suchen hat sich ein Prüfer erbarmt, mir die Dinger doch so einzutragen, allerdings erst, nachdem ich ihn mit einem netten Komentar bei der Ehre gepackt habe.

Selbiges Problem übrigens auch mit dem Mini-Kat zur Hochstufung auf Euro 2, der für den selben Motor eine ABE hat, aber eben in einem anderen Modell ...
"Keine ABE? Dann kann der nicht eingetragen werden ..."
HALLOOOO??? Wenn ich´ne ABE dafür habe, benötige ich KEINE Eintragung!!!
Diese rumeierei aus falsch verstandener Vorsicht treiben nur die zwielichtigen Eintragungen der wenigen, äusserst "grosszügigen" Prüfer viran, weil niemand Bock darauf hat, sich mit den anderen Herren TÜVlern und ihren unplausiblen, teils feigen Aussagen herumzuärgern.
Man geht lieber gleich zu einem, der einen kennt, der mal von einem gehört hat, dass da einer ist, "der das schon dreht"...
Und das Ergebnis ist mitunter im Strassenverkehr zu begutachten...wenn mal wieder felgen 15 cm über den Reifen überstehen und beides zusammen 20cm über die Karosserie übersteht.
Oder der 45PS P(R)OL(L)O nur noch auf den Federwegbegrenzern rumscheppert mit gegen Null dendierendem Restfederweg, was sich in der nächsten langgezogenen Kurve mit leichten Bodenwellen in derart bemerkbar macht, dass er aushebelt und in den Gegenverkehr fliegt.

Ach Mann ... ich rege mich schon wieder auf hier!

Wie bei allem im Leben gilt auch hier: Finde die goldene Mitte!
Offensichtlich sind die meissten Prüfer nicht in der Lage dazu,
Schwarz ODER weiss, gut ODER böse ... ABE ODER NIX EINTRAGUNG! :achso:

SOLLTE ein anders gearteter Prüvigenieur diese Zeilen lesen, so fühle er sich NICHT angesprochen hier!

Sieht ja fast so aus, als ob diese Zeilen von einem gewissen Prüfingenieur des TÜV Nord gelesen wurden ... :D
Speedline SL 299 mit 185/55 15 E I N G E T R A G E N !!! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Ohne, dass ich Gutachten habe vorzeigen müssen, weder auf Originalpapier, noch auf Butterbrotpapier, noch als PDF-File! (Obwohl ich die sicherheitshalber dabei hatte)

Glück gehabt und an einen Prüfer gekommen, der Spass an seiner Arbeit,
eine gesunde Einstellung bzgl. der Dinge, die man machen kann und denen, die zwar eintragbar sind nach deutschen Recht aber zumindest zweifelhaft sind, was die Sicherheit angeht hat
und
ein auffallend umfangreiches Fachwissen hat, wenn´s um alte Peugeots und Talbots geht.
Wie viele TÜV-Prüfer wissen schon, welches die originalen Felgen vom 309 GTI sind und dass der 309 eigentlich ein Talbot werden sollte!?

Eintragung erfolgte mit dem Zusatz:"Serienfelge 309GTI"
In weiser Voraussicht darauf, dass es mal Fragen bzgl. der Originalität bei Beantragung des H-Kennzeichens geben könnte.

Also alles wie immer im Leben:
Man muß manchmal nur etwas Glück haben und zur rechten Zeit am rechten Platz sein und dort die richtigen Leute treffen!

Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV

Verfasst: Sa 29. Jun 2013, 11:32
von Holger
Ich weiß gar nicht, warum um diese Eintragung so ein Wind gemacht wird. Die Felge wurde serienmäßig auf dem Auto ausgeliefert und als Reifengrößen gab es serienmäßig sowohl 185/55/15 als auch 195/50/15.

Bei meinem TU1 war es damals so, dass ich eine Anfrage an die Peugeot Homologationsabteilung geschickt habe und als Antwort in etwa folgenden Wortlaut bekam: "Da es sich bei der Felge um eine Serienfelge handelt, muss keine Eintragung erfolgen." Die Reifengröße (195/50/15) hatte ich schon standardmäßig im Schein stehen. Sicherheitshalber habe ich diesen Brief von Peugeot dann einfach mit ins Auto gelegt, für den Fall dass mal jemand nachfragt.
Bei meinem Gti16 waren nur 185/55/15 im Schein. Zwecks günstigerer Reifenpreise hab ich beim TÜV nachgefragt, ob man da auch 195er draufmachen kann. Dann wurde in einer Liste nachgesehen und die Reifengröße zusätzlich eingetragen, ohne dass ich dazu das Auto dabei haben musste.

Im Prinzip müssen solche Sachen doch auch gar nicht geprüft werden, weil es sie schon so gab. Und in allen Fällen, wo man die Felge vom stärksten und schwersten Serienmodell auf ein "kleineres" schraubt sind die Radlasten und sonstige Belastungen für die Felge geringer. Das sollte also eigentlich jedem Prüfer zuzutrauen sein.

Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV

Verfasst: Sa 29. Jun 2013, 12:23
von P309GT Injection
Holger, WARUM um solche Eintragungen so viel Wind gemacht wird, ist mir nicht bekannt.
Bekannt ist mir allerdings, dass die Serienfelgen der "größeren" Modelle i.d.R. keine KBA-Nr. haben und somit schlecht zuzuordnen sind für die Prüfer.
Auch gibt es ja verschieden breite Hinderachsen bei Peugeot (205) und optisch gleiche Felgen, wie es im Fall der SL 299 und ihren Ablegern der Fall ist, haben verschiedene Traglasten.
Da ich nicht glaube, dass z.B. ein 309 GT Injection mit Extras wie Servo und Glasdach leichter ist, als ein GTI, kann ich nachvollziehen, dass so mancher Prüfer sich seiner Sache nicht so sicher ist.
Sofern die Prüfer keine Kenntnisse bzgl. der doch recht seltenen Autos haben und keine Lust haben, sich da ´ne Std hinzusetzen und nachzuforschen, gibt´s eben oftmals einen negativen Bescheid.
So sieht´s eben aus.
Sicherlich könnte jeder Prüfingenieur die für ihn wichtigen Daten zusammenrecherchieren, Freigängigkeit optisch überprüfen, Abrollumfänge ausrechnen usw.
"Könnte"!
Wenn er dazu keine Lust hat, dann kann ihn niemand dazu zwingen und dann heißt´s für den Fahrzeughalter eben "suchen, suchen, suchen ..."
Nach eben einem Prüfer, der sich die Arbeit macht, weiss, wo er suchen muß und bereit ist, auch mal etwas weiter als von 12 bis Mittag zu denken.
Da bei derartigen Geschichten hier im Westen der TÜV ein Eintragungsmonopol hat, hat er auch keinerlei Konkurenz zu fürchten.
Ich darf da mal den Prüfer, der gestern meine Sachen eingetragen hat, hinsichtlich seiner Kollegen zitieren: "Es gibt eben solche und solche ..."
Und nach seiner Aussage machen viele Prüfer diesen Job nicht aus Überzeugung und mit Herzblut, sondern eben nur so als Job.
Wenn man mal überlegt, dass der Prüfer gestern alleine wg. der Umschlüsselung ne gute Std. recherchiert und gemacht hat, dann noch die Räder eingetragen hat ... ich rechne jetzt mal rund 1,5 Std, dafür rund 100€ in Rechnung gestellt hat, dann ist der Stundenlohn nicht wirklich hoch gewesen. Man bedenke, welchen Std.Satz man in der Werkstatt zu zahlen hat!
Das da so mancher Prüfer keinen Bock hat, sich für "´ne handvoll Eurosinen" den Allerwertesten aufzureissen und rumzusuchen, evtl. noch zu rechnen, das kann man nachvollziehen.
Denn, wie bereits erwähnt, hat er keinerlei Konkurenz zu fürchten.