Minigarage bauen für einen 309
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Minigarage bauen für einen 309
Hallo Leute.
Denke mal das ich dieses Thema hier hin schreiben darf und mir bestimmt jemand helfen kann.
Also,wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft.Davor ist Platz für mindestens 6 Autos.Also ein etwas langgezogener Vorgarten.Ungefähr 7 M Breit und 10 M lang bis zur Strasse.An unserem Haus ist auf beiden seiten ein Wohnhaus angebaut(wir sind in der Mitte).Leider haben wir keine Garage und hinters Haus in den Garten komme ich auch nicht mit dem Auto ohne das ich beim Nachbarn durch den Garten fahren müsste.
Nun habe ich mir folgendes Überlegt.
Da ich ja einen 309 er habe und den nur im Sommer fahren will,aber auch kein Geld und Platz habe ihn Ausserhalb überwintern zu lassen,ist mir so die Idee gekommen so ne art Minigarage zu bauen.
Sie soll folgend aufgebaut sein.Ne Unterkostruktion aus Holzbalken,diese dann von aussen mit Nut und Federbrettern zu gemacht das man Stabiele Aussenwände bekommt.Hinten zum einfahren eine Zweiflügelige Tür dran.An der Seite zum ein und austeigen auch ne Tür hin.Das Dach aus Holzplatten mit Dachpappe damit es nicht reinregnet.Das ganze soll gerade so groß sein das ein 309 reinpasst(darum die Tür an der Seite zum ein und austeigen).
Halt noch Licht rein.Will sie deshalb nur so groß machen weil ich halt nicht viel Platz vorm Haus habe und noch weitere Autos dort stehen.Mein 309 sollte aber doch schon im Winter sicher und trocken stehen.
Meine Idee kling zwar etwas verrückt aber ich finde sie ganz simpel und kostet auch nicht gerade viel Geld.
Nun weiß ich aber nicht ob ich sowas einfach bauen darf oder ob ich ne Baugenehmigung dafür brauche.Manche sagen das geht ohne Probleme und andere sagen nee das würde nicht gehen weil ich den Rauminhalt berücksichtigen muss oder sonstwas.Das teil wird nicht gerade größer als das Auto.Es soll gerade so reinpassen.
Der Bauplatz wäre auch genau auf der Grenze zum Nachbarn.
Wäre cool wenn mir da jemand helfen könnte der weiß ob man sowas im Saarland bauen darf oder ob man ne genehmigung braucht.
LG.Benny
Denke mal das ich dieses Thema hier hin schreiben darf und mir bestimmt jemand helfen kann.
Also,wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft.Davor ist Platz für mindestens 6 Autos.Also ein etwas langgezogener Vorgarten.Ungefähr 7 M Breit und 10 M lang bis zur Strasse.An unserem Haus ist auf beiden seiten ein Wohnhaus angebaut(wir sind in der Mitte).Leider haben wir keine Garage und hinters Haus in den Garten komme ich auch nicht mit dem Auto ohne das ich beim Nachbarn durch den Garten fahren müsste.
Nun habe ich mir folgendes Überlegt.
Da ich ja einen 309 er habe und den nur im Sommer fahren will,aber auch kein Geld und Platz habe ihn Ausserhalb überwintern zu lassen,ist mir so die Idee gekommen so ne art Minigarage zu bauen.
Sie soll folgend aufgebaut sein.Ne Unterkostruktion aus Holzbalken,diese dann von aussen mit Nut und Federbrettern zu gemacht das man Stabiele Aussenwände bekommt.Hinten zum einfahren eine Zweiflügelige Tür dran.An der Seite zum ein und austeigen auch ne Tür hin.Das Dach aus Holzplatten mit Dachpappe damit es nicht reinregnet.Das ganze soll gerade so groß sein das ein 309 reinpasst(darum die Tür an der Seite zum ein und austeigen).
Halt noch Licht rein.Will sie deshalb nur so groß machen weil ich halt nicht viel Platz vorm Haus habe und noch weitere Autos dort stehen.Mein 309 sollte aber doch schon im Winter sicher und trocken stehen.
Meine Idee kling zwar etwas verrückt aber ich finde sie ganz simpel und kostet auch nicht gerade viel Geld.
Nun weiß ich aber nicht ob ich sowas einfach bauen darf oder ob ich ne Baugenehmigung dafür brauche.Manche sagen das geht ohne Probleme und andere sagen nee das würde nicht gehen weil ich den Rauminhalt berücksichtigen muss oder sonstwas.Das teil wird nicht gerade größer als das Auto.Es soll gerade so reinpassen.
Der Bauplatz wäre auch genau auf der Grenze zum Nachbarn.
Wäre cool wenn mir da jemand helfen könnte der weiß ob man sowas im Saarland bauen darf oder ob man ne genehmigung braucht.
LG.Benny
Peugeot 4 Ever
Re: Minigarage bauen für einen 309
Hallo Benny,
wie viele Autos sollen denn vorm Haus parken? Habt ihr eine Zufahrt aufs Grundstück?
Du solltest mit dem zuständigen Bauamt klären, ob Garagen genehmigungspflichtig sind und ab welcher Größe.
Ich würde als Basis nen Doppelcarport bauen und in der Mitte ne Trennwand einziehen.
Dann hat ein zweites Auto Platz und du musst im Winter nicht immer kratzen.
Grüße
Frank
wie viele Autos sollen denn vorm Haus parken? Habt ihr eine Zufahrt aufs Grundstück?
Du solltest mit dem zuständigen Bauamt klären, ob Garagen genehmigungspflichtig sind und ab welcher Größe.
Ich würde als Basis nen Doppelcarport bauen und in der Mitte ne Trennwand einziehen.
Dann hat ein zweites Auto Platz und du musst im Winter nicht immer kratzen.
Grüße
Frank
- AndreasXSI
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Re: Minigarage bauen für einen 309
Bei uns in LOS ists so, dass man 20m² pro Jahr überdachen kann ohne das Bauamt zu informieren.
Du solltest halt nur gucken, in wie weit das dann eine Grenzbebauung ist und welche Auflagen du da hast.
Hab noch im Hinterkopf, dass man da 3m vom Zaun abbleiben muss, oder eine schriftliche Einwilligung des Nachbarn benötigt.
Du solltest halt nur gucken, in wie weit das dann eine Grenzbebauung ist und welche Auflagen du da hast.
Hab noch im Hinterkopf, dass man da 3m vom Zaun abbleiben muss, oder eine schriftliche Einwilligung des Nachbarn benötigt.
Re: Minigarage bauen für einen 309
Hallo,
Du benötigst mit ziehmlicher Sicherheit eine Baugenehmigung (das ist halt Deutschland!). Da ich z.Z. versuche, einen Carport zu errichten, weiß ich, daß zumindest hier in NRW eine solche Genehmigung unabdingbar notwendig ist. Insbesondere muß der Mindestabstand zum Nachbargrundstück berücksichtigt werden bzw. eine Einwilligung vom Nachbarn vorliegen. Das alles kann Dir aber definitiv und belastbar das örtliche Bauamt sagen bzw. bestätigen.
Gruß
Schnuffel
Du benötigst mit ziehmlicher Sicherheit eine Baugenehmigung (das ist halt Deutschland!). Da ich z.Z. versuche, einen Carport zu errichten, weiß ich, daß zumindest hier in NRW eine solche Genehmigung unabdingbar notwendig ist. Insbesondere muß der Mindestabstand zum Nachbargrundstück berücksichtigt werden bzw. eine Einwilligung vom Nachbarn vorliegen. Das alles kann Dir aber definitiv und belastbar das örtliche Bauamt sagen bzw. bestätigen.
Gruß
Schnuffel
fahrbarer "Alltagsuntersatz": Citroen C3 S1 (sozusagen der "Urgroßneffe" des 309-S1)
Lieblingsauto: 309 XR, S1 (genannt "König der Löwen")
Hurra: Seit dem 01.03.2018 trägt der KdL das H-Kennzeichen ...
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- Peugeotracer86
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Re: Minigarage bauen für einen 309
Ich werde mal mit dem Nachbarn reden ob ich was bauen darf,was genau auf der Grenze steht.Es ist eine ältere Frau von 94 Jahren.Denke nicht das die was dagegen hat.Die Garage soll folgende Maße bekommen 2,20 m breit, 4,50 m lang und 1,50 m hoch.Da würde ohne Probleme ein 309 reinpassen.Ein Carport war auch mal in meiner Überlegung aber da müsste ich unsere Haustür mit Überdachen und dann würde das teil genau vor unserem Schlafzimmerfenster stehen und würde uns die Sicht beeinträchtigen.Ich könnte den dann auch nicht auf einer Seite zu machen weil dann meine Nachbarin auch mit ihrer Sicht aus dem Fenster Beinträchtigt wäre.
Da an dem dreigeteilten Haus unser Nachbar auf der einen Seite die Komlette untere Etage als Garage nutzt und sein Wohnraum im zweiten Stock seines Hauses hat,wäre er mit der Sicht nicht beeinträchtigt.Egal ob mit Carport oder mit diese Minigarage.Von seiner Grenze wäre ich auch 3 Meter entfernt mit beiden Bauwerken.Wenn ich aber nun die Minigarage mit der höhe von 1, 50 m baue,wäre meine Nachbarin und ich auch nicht mit der Sicht beeinträchtigt Weil die Haustüren beider Häuserhälften 1 M über dem Boden liegen und die Fenster 1,90 m Mit der Unterkannte vom Boden weg sind.Wir könnten beide über die Minigarage hinwegschauen.Ich habe mal gehört,weiß aber nicht ob das noch so ist das man Schuppen und co bauen kann wenn sie kein festes Fundament besitzen,ein bestimmtes Raumvolumen nicht überschreiten und eine bestimmte Aussenabmessung nicht überschreiten.Mein Opa hat früher mal an seinem Haus ein Gartenhäuschen aufgestellt bzw selbstgebaut das hatte eine Grundfläche von 2,99 m x 2,99 m und war mit Spitzdach 4 m hoch.Er hatte damals auch keine Baugenehmigung dafür gebraucht weil er noch unter den maßen war.Das war allerdings damals vor 30 Jahren.Dann vor noch vor ungefähr 7 Jahren hatte er Direckt vor seiner Garage ein Carport aufgestellt(auch Selbstgebaut).Es war auch genau auf der Grenze zum Nachbarn und war auch gute 4 m hoch,5,50 m lang und 4m breit.Er hat auf dem Bauamt nachgefragt ob er sowas bauen darf und die meinten ja er darf,er darf nur nicht die front mit einem großen Tor versehen das man komplett zu machen kann,weil es sonst als eine Verlängerung der Garage zählen würde.
Es ist ja von Budesland zu Bundesland verschieden.Ich werde mal meine Nachbarin fragen ob die was dagegen hat wenn ich da sowas baue.Damit ich mal ein Ansatz habe und dann mal schauen kann ob ich ne Genehmigung brauche oder nicht.Wäre aber cool wenn jemand was finden würde das mir vielleicht weiter hilft.
Da an dem dreigeteilten Haus unser Nachbar auf der einen Seite die Komlette untere Etage als Garage nutzt und sein Wohnraum im zweiten Stock seines Hauses hat,wäre er mit der Sicht nicht beeinträchtigt.Egal ob mit Carport oder mit diese Minigarage.Von seiner Grenze wäre ich auch 3 Meter entfernt mit beiden Bauwerken.Wenn ich aber nun die Minigarage mit der höhe von 1, 50 m baue,wäre meine Nachbarin und ich auch nicht mit der Sicht beeinträchtigt Weil die Haustüren beider Häuserhälften 1 M über dem Boden liegen und die Fenster 1,90 m Mit der Unterkannte vom Boden weg sind.Wir könnten beide über die Minigarage hinwegschauen.Ich habe mal gehört,weiß aber nicht ob das noch so ist das man Schuppen und co bauen kann wenn sie kein festes Fundament besitzen,ein bestimmtes Raumvolumen nicht überschreiten und eine bestimmte Aussenabmessung nicht überschreiten.Mein Opa hat früher mal an seinem Haus ein Gartenhäuschen aufgestellt bzw selbstgebaut das hatte eine Grundfläche von 2,99 m x 2,99 m und war mit Spitzdach 4 m hoch.Er hatte damals auch keine Baugenehmigung dafür gebraucht weil er noch unter den maßen war.Das war allerdings damals vor 30 Jahren.Dann vor noch vor ungefähr 7 Jahren hatte er Direckt vor seiner Garage ein Carport aufgestellt(auch Selbstgebaut).Es war auch genau auf der Grenze zum Nachbarn und war auch gute 4 m hoch,5,50 m lang und 4m breit.Er hat auf dem Bauamt nachgefragt ob er sowas bauen darf und die meinten ja er darf,er darf nur nicht die front mit einem großen Tor versehen das man komplett zu machen kann,weil es sonst als eine Verlängerung der Garage zählen würde.
Es ist ja von Budesland zu Bundesland verschieden.Ich werde mal meine Nachbarin fragen ob die was dagegen hat wenn ich da sowas baue.Damit ich mal ein Ansatz habe und dann mal schauen kann ob ich ne Genehmigung brauche oder nicht.Wäre aber cool wenn jemand was finden würde das mir vielleicht weiter hilft.
Peugeot 4 Ever
Re: Minigarage bauen für einen 309
In Brandenburg darf man x Meter Grenzbebauung machen. Bei nem Haus musst du aber 3m Grenzabstand einhalten. Carports sind nicht genehmigungspflichtig. Alles Brandenburg. ;-)
- Peugeotracer86
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Re: Minigarage bauen für einen 309
Tante Goooogle fragen? 
309 GTI S2
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205 GRD S1 *verkauft*
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Re: Minigarage bauen für einen 309
oder Onkel Bauamt ...
Gruß
Schnuffel
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Re: Minigarage bauen für einen 309
Bei Google finde ich nur einmal Ja man braucht was zum Bauen und einmal steht man braucht keine Genehmigung .Werde nächste woche mal zum Amt fahren.
Peugeot 4 Ever