Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
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P309GT Injection
Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Hallo zusammen,
wie ich an anderer Stelle ja schon erwähnte, habe ich hier als mal´n neues Thema aufgemacht.
Grund ist unter Anderem der, dass mitunter selbst ausgedruckte, bzw. kopierte Dokumente von PSA nicht von den Prüfingenieuren anerkannt werden. Begründung seitens der Herren:
Es handele sich nicht um eine Originalbescheinigung seitens der PSA.
Mixery hat aktuell ja so einen Fall mit seinen Felgen und bei mir sieht´s ähnlich aus.
Ein solches Dokument ist allerdings äusserst schwer in die Finger zu bekommen.
Ich habe vergangenes Jahr an die Homologationsabteilung der PSA eine freundliche Mail geschickt und ihnen meine Probleme bzgl. der Eintragung von Felgen geschildert.
Eintragen lassen wollte ich:
Speedline SL 299 mit 195 50 15
auf einen
309 GT Injection Serie 1 (10C 10A)
Die Felgen wurden ja auch auf dem 309 GTI S1 serienmässig verbaut, allerdings dort mit 185 55 15.
Weder Felgen, noch Reifen sind bei meinem S1 ab Werk eingetragen.
Von PSA bekam ich umgehend mehrere Anrufe, man hat sich dort wirklich sehr bemüht und war auch äusserst freundlich. Grosses Lob an dieser Stelle!
Als PDF-File bekam ich nun alles, was der nette Mensch so finden konnte.
Allerdings war die gewünschte Rad-Reifenkombi dort nur für den S2 aufgeführt.
Des weiteren gilt die Bescheinigung nur für Speedlines ab einem bestimmten Herstellungsjahr, meine sind allerdings älter.
Bei der Hautuntersuchung -im Peugeot-Autohaus- meines 309ers letztes Jahr habe ich den Prüfingenieur gefragt, ob er mir mit den Unterlagen, die ich nun hätte, trotzdem die begehrten Räder eintragen würde.
Er hatte sichtlich Bauchschmerzen dabei, wollte sich nicht festlegen und meinte, ich solle die Räder mal anbauen und vorbeikommen. Grosse Hoffnung konnte, oder wollte er mir aber nicht machen.
Er war relativ jung und der 309 war ihm recht fremd.
Ich wollte aber jetzt nicht auf blauen Dunst 4 mistneue Reifen kaufen, mit dem Risiko, die hinterher nicht fahren zu dürfen.
Ausserdem kam vom Prüfer noch der Einwand, dass es sich bei den Unterlagen, die ich da hätte, nicht um Originale seitens der PSA handele.
Mir ist auch bekannt, dass man derartige Unterlagen manipulieren kann und genau davor hatte der TÜV-ler wohl Angst.
Originalunterlagen, bzw. Gutachten auf originalem Peugeot-Papier, mit ORIGINALSTEMPEL & UNTERSCHRIFT
sind heute wohl kaum noch aufzutreiben für diese alten Fahrzeuge und wer sowas sein Eigen nennen darf, wird es auch nicht zu Eintragungszwecken an relativ wildfremde Menschen verleihen.
Frage wäre ergo, wie soll, oder kann man in solchen Fällen verfahren?
PS:
Für die 14" Speedlines sind ja 175 65 14 und 185 60 14 zugelassen.
Ob da auch 195 55 14, oder ohne Tachoangleichung auch 195 50 14 zulässig sind beim 309???????
Weiss da jemand was drüber?
wie ich an anderer Stelle ja schon erwähnte, habe ich hier als mal´n neues Thema aufgemacht.
Grund ist unter Anderem der, dass mitunter selbst ausgedruckte, bzw. kopierte Dokumente von PSA nicht von den Prüfingenieuren anerkannt werden. Begründung seitens der Herren:
Es handele sich nicht um eine Originalbescheinigung seitens der PSA.
Mixery hat aktuell ja so einen Fall mit seinen Felgen und bei mir sieht´s ähnlich aus.
Ein solches Dokument ist allerdings äusserst schwer in die Finger zu bekommen.
Ich habe vergangenes Jahr an die Homologationsabteilung der PSA eine freundliche Mail geschickt und ihnen meine Probleme bzgl. der Eintragung von Felgen geschildert.
Eintragen lassen wollte ich:
Speedline SL 299 mit 195 50 15
auf einen
309 GT Injection Serie 1 (10C 10A)
Die Felgen wurden ja auch auf dem 309 GTI S1 serienmässig verbaut, allerdings dort mit 185 55 15.
Weder Felgen, noch Reifen sind bei meinem S1 ab Werk eingetragen.
Von PSA bekam ich umgehend mehrere Anrufe, man hat sich dort wirklich sehr bemüht und war auch äusserst freundlich. Grosses Lob an dieser Stelle!
Als PDF-File bekam ich nun alles, was der nette Mensch so finden konnte.
Allerdings war die gewünschte Rad-Reifenkombi dort nur für den S2 aufgeführt.
Des weiteren gilt die Bescheinigung nur für Speedlines ab einem bestimmten Herstellungsjahr, meine sind allerdings älter.
Bei der Hautuntersuchung -im Peugeot-Autohaus- meines 309ers letztes Jahr habe ich den Prüfingenieur gefragt, ob er mir mit den Unterlagen, die ich nun hätte, trotzdem die begehrten Räder eintragen würde.
Er hatte sichtlich Bauchschmerzen dabei, wollte sich nicht festlegen und meinte, ich solle die Räder mal anbauen und vorbeikommen. Grosse Hoffnung konnte, oder wollte er mir aber nicht machen.
Er war relativ jung und der 309 war ihm recht fremd.
Ich wollte aber jetzt nicht auf blauen Dunst 4 mistneue Reifen kaufen, mit dem Risiko, die hinterher nicht fahren zu dürfen.
Ausserdem kam vom Prüfer noch der Einwand, dass es sich bei den Unterlagen, die ich da hätte, nicht um Originale seitens der PSA handele.
Mir ist auch bekannt, dass man derartige Unterlagen manipulieren kann und genau davor hatte der TÜV-ler wohl Angst.
Originalunterlagen, bzw. Gutachten auf originalem Peugeot-Papier, mit ORIGINALSTEMPEL & UNTERSCHRIFT
sind heute wohl kaum noch aufzutreiben für diese alten Fahrzeuge und wer sowas sein Eigen nennen darf, wird es auch nicht zu Eintragungszwecken an relativ wildfremde Menschen verleihen.
Frage wäre ergo, wie soll, oder kann man in solchen Fällen verfahren?
PS:
Für die 14" Speedlines sind ja 175 65 14 und 185 60 14 zugelassen.
Ob da auch 195 55 14, oder ohne Tachoangleichung auch 195 50 14 zulässig sind beim 309???????
Weiss da jemand was drüber?
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Hallo,
also grundsätzlich muss ich sagen, dass sich die Prüfer da sehr eng haben. Von Peugeot habe ich bisher auch nur schwarz/weiß Kopien erhalten und auch andere Hersteller schicken direkt ein Pdf.
Wegen der Reifen mach ich mich mal schlau. Serie 175/65/14 in den Papieren?
also grundsätzlich muss ich sagen, dass sich die Prüfer da sehr eng haben. Von Peugeot habe ich bisher auch nur schwarz/weiß Kopien erhalten und auch andere Hersteller schicken direkt ein Pdf.
Wegen der Reifen mach ich mich mal schlau. Serie 175/65/14 in den Papieren?
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P309GT Injection
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Jawoll! Sind im Moment auch drauf.frank hat geschrieben:Hallo,
also grundsätzlich muss ich sagen, dass sich die Prüfer da sehr eng haben. Von Peugeot habe ich bisher auch nur schwarz/weiß Kopien erhalten und auch andere Hersteller schicken direkt ein Pdf.
Wegen der Reifen mach ich mich mal schlau. Serie 175/65/14 in den Papieren?
Hab was gefunden wo steht, auch möglich 195 60 14 mit Zustimmung der PSA Homologation.
Hab keine Zustimmung.
Auch mit den 15" SL299 mit 195 50 15 habe ich nix für´n 10C 10A
Nix genaues weiss man nicht.
Und jetzt zicken alle meine kostbaren PDF-Files auf´m Rechner rum, kann nix mehr aufmachen. Muss mal sehen, was da los ist ...
Wenn Du da was findest Frank, wäre super! Danke schonmal vorab für´s nachsehen!
Gruss
Jens
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
ist es ansich nicht egal welches alter der wagen bzw die felgen haben?
die Bauteile sind doch identisch, sowohl wagenform und beschaffenheit sowie die felge in abmaßen und beschaffenheit bei jedem Baujahr...
macht denen das wirklich so viel aus, oder seh ich das etwas zu locker?
die Bauteile sind doch identisch, sowohl wagenform und beschaffenheit sowie die felge in abmaßen und beschaffenheit bei jedem Baujahr...
macht denen das wirklich so viel aus, oder seh ich das etwas zu locker?
309 XS Evolution
406 Break "Franky"
206 GTI
Piaggio TPH-Storm 50
Rasenmäher-Trekker
406 Break "Franky"
206 GTI
Piaggio TPH-Storm 50
Rasenmäher-Trekker
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
es ist nun mal so,dass die TÜVer nunmal verschärft arbeiten müssen nach den Skandalen mit "gekauftem" TÜV...
Es kostet dem Prüfer seinen Kopf,wenns schiefgeht....deswegen sind sie nicht mehr bereit,irgendwelche Geschichten einzugehen.
Ich persönlich finde es auch ok so,wie der Prüfer sich verhalten hat,wenn er schon bereitwillig sich der Sache annimmt und selbst in seinen Akten guckt.
Hatte das ganze ja schon vorausgeahnt,dass es eben nicht klappen wird.
Wenn ich so manche Schauergeschichten lesen muss,ach was,mein Prüfer trägt es mir ohne Probleme so ungesehen ein....dann kann ich nur mitm Kopp schütteln....
Deswegen hatte ich dich ja darauf hingewiesen,dass die Exips einzutragen sind und nicht so mal eben so draufgeschraubt und mit dem gefährlichen Halbwissen rumzufahren.
Es kostet dem Prüfer seinen Kopf,wenns schiefgeht....deswegen sind sie nicht mehr bereit,irgendwelche Geschichten einzugehen.
Ich persönlich finde es auch ok so,wie der Prüfer sich verhalten hat,wenn er schon bereitwillig sich der Sache annimmt und selbst in seinen Akten guckt.
Hatte das ganze ja schon vorausgeahnt,dass es eben nicht klappen wird.
Wenn ich so manche Schauergeschichten lesen muss,ach was,mein Prüfer trägt es mir ohne Probleme so ungesehen ein....dann kann ich nur mitm Kopp schütteln....
Deswegen hatte ich dich ja darauf hingewiesen,dass die Exips einzutragen sind und nicht so mal eben so draufgeschraubt und mit dem gefährlichen Halbwissen rumzufahren.
309 GTI S2
405 break S2
205 GRD S1 *verkauft*
205 Gentry S2 *verkauft*
106 S2 *verkauft*
405 break S2
205 GRD S1 *verkauft*
205 Gentry S2 *verkauft*
106 S2 *verkauft*
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Das Problem ist aber offensichtlich, dass einige jetzt außer AU/HU nix mehr machen wollen.
Die Rädereintragung wie bei dir Mixery am Papier des Gutachtens scheitern zu lassen, find ich, ist unterste Schublade.
Die Chance, das auf Originalpapier zu bekommen tendiert gegen 0.
Wenn die Bescheinigung für die Speedline mit 195/50/15 für den S2 vorliegt, so sollte der Prüfer die Daten der Fahrzeuge vergleichen, Freigängigkeit und die Teile eintragen. Reifenfreigabe noch und gut is.
195/50/14 sind deutlich kleiner als die 175/65/14 vom Abrollumfang. Geht man aber von serienmäßigen 165/70/13 aus, dann ist die Abweichung <2%. Dafür wird aber keiner Bescheinigungen ausstellen, sondern das sollte der Prüfer ausrechnen und sagen wo und warum er Bauschschmerzen bei der Eintragung hätte und was man dagegen machen kann, bspw. Tachoangleichung oder zumindest ne Tachoprüfung.
Die Rädereintragung wie bei dir Mixery am Papier des Gutachtens scheitern zu lassen, find ich, ist unterste Schublade.
Die Chance, das auf Originalpapier zu bekommen tendiert gegen 0.
Wenn die Bescheinigung für die Speedline mit 195/50/15 für den S2 vorliegt, so sollte der Prüfer die Daten der Fahrzeuge vergleichen, Freigängigkeit und die Teile eintragen. Reifenfreigabe noch und gut is.
195/50/14 sind deutlich kleiner als die 175/65/14 vom Abrollumfang. Geht man aber von serienmäßigen 165/70/13 aus, dann ist die Abweichung <2%. Dafür wird aber keiner Bescheinigungen ausstellen, sondern das sollte der Prüfer ausrechnen und sagen wo und warum er Bauschschmerzen bei der Eintragung hätte und was man dagegen machen kann, bspw. Tachoangleichung oder zumindest ne Tachoprüfung.
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P309GT Injection
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Typischer Kommentar seitens der Prüfingenieuere auch:
Trage ich ein, wenn Sie die Papiere dabei haben ...
die wollen überhaupt nicht mehr selber rechnen, oder nachsehen.
Jatte vor 10 Jahren mal so´n Tanz:
Fahrzeug war´n Kadett GSI
Felgeb originale Alus von Intra
Werksbereifung darauf 185 55 15
MEIN Wunsch war nun aus Kostengründen, da 195 50 15 drauf zu fahren
Antwort am Telefon vom TÜV Hannover:
Nur wenn es seitens des Felgenherstellers dafür ´ne Freigabe gibt!
Auf den dezenten Hinweis meinerseits, dass dieser mittlerweile nicht mehr existent, sprich pleite sei,
sagte man mir in etwa, dass wäre eben Pech.
Der Abrollumfang differiert maginal zur Serienbereifung, die Freigängigkeit kann jeder Prüfer optisch mittels seiner trüben Augen selbst begutachten und die Traglast der Reifen steht auch auf selbigen drauf.
Nach längerem Suchen hat sich ein Prüfer erbarmt, mir die Dinger doch so einzutragen, allerdings erst, nachdem ich ihn mit einem netten Komentar bei der Ehre gepackt habe.
Selbiges Problem übrigens auch mit dem Mini-Kat zur Hochstufung auf Euro 2, der für den selben Motor eine ABE hat, aber eben in einem anderen Modell ...
"Keine ABE? Dann kann der nicht eingetragen werden ..."
HALLOOOO??? Wenn ich´ne ABE dafür habe, benötige ich KEINE Eintragung!!!
Diese rumeierei aus falsch verstandener Vorsicht treiben nur die zwielichtigen Eintragungen der wenigen, äusserst "grosszügigen" Prüfer viran, weil niemand Bock darauf hat, sich mit den anderen Herren TÜVlern und ihren unplausiblen, teils feigen Aussagen herumzuärgern.
Man geht lieber gleich zu einem, der einen kennt, der mal von einem gehört hat, dass da einer ist, "der das schon dreht"...
Und das Ergebnis ist mitunter im Strassenverkehr zu begutachten...wenn mal wieder felgen 15 cm über den Reifen überstehen und beides zusammen 20cm über die Karosserie übersteht.
Oder der 45PS P(R)OL(L)O nur noch auf den Federwegbegrenzern rumscheppert mit gegen Null dendierendem Restfederweg, was sich in der nächsten langgezogenen Kurve mit leichten Bodenwellen in derart bemerkbar macht, dass er aushebelt und in den Gegenverkehr fliegt.
Ach Mann ... ich rege mich schon wieder auf hier!
Wie bei allem im Leben gilt auch hier: Finde die goldene Mitte!
Offensichtlich sind die meissten Prüfer nicht in der Lage dazu,
Schwarz ODER weiss, gut ODER böse ... ABE ODER NIX EINTRAGUNG!
SOLLTE ein anders gearteter Prüvigenieur diese Zeilen lesen, so fühle er sich NICHT angesprochen hier!
Trage ich ein, wenn Sie die Papiere dabei haben ...
die wollen überhaupt nicht mehr selber rechnen, oder nachsehen.
Jatte vor 10 Jahren mal so´n Tanz:
Fahrzeug war´n Kadett GSI
Felgeb originale Alus von Intra
Werksbereifung darauf 185 55 15
MEIN Wunsch war nun aus Kostengründen, da 195 50 15 drauf zu fahren
Antwort am Telefon vom TÜV Hannover:
Nur wenn es seitens des Felgenherstellers dafür ´ne Freigabe gibt!
Auf den dezenten Hinweis meinerseits, dass dieser mittlerweile nicht mehr existent, sprich pleite sei,
sagte man mir in etwa, dass wäre eben Pech.
Der Abrollumfang differiert maginal zur Serienbereifung, die Freigängigkeit kann jeder Prüfer optisch mittels seiner trüben Augen selbst begutachten und die Traglast der Reifen steht auch auf selbigen drauf.
Nach längerem Suchen hat sich ein Prüfer erbarmt, mir die Dinger doch so einzutragen, allerdings erst, nachdem ich ihn mit einem netten Komentar bei der Ehre gepackt habe.
Selbiges Problem übrigens auch mit dem Mini-Kat zur Hochstufung auf Euro 2, der für den selben Motor eine ABE hat, aber eben in einem anderen Modell ...
"Keine ABE? Dann kann der nicht eingetragen werden ..."
HALLOOOO??? Wenn ich´ne ABE dafür habe, benötige ich KEINE Eintragung!!!
Diese rumeierei aus falsch verstandener Vorsicht treiben nur die zwielichtigen Eintragungen der wenigen, äusserst "grosszügigen" Prüfer viran, weil niemand Bock darauf hat, sich mit den anderen Herren TÜVlern und ihren unplausiblen, teils feigen Aussagen herumzuärgern.
Man geht lieber gleich zu einem, der einen kennt, der mal von einem gehört hat, dass da einer ist, "der das schon dreht"...
Und das Ergebnis ist mitunter im Strassenverkehr zu begutachten...wenn mal wieder felgen 15 cm über den Reifen überstehen und beides zusammen 20cm über die Karosserie übersteht.
Oder der 45PS P(R)OL(L)O nur noch auf den Federwegbegrenzern rumscheppert mit gegen Null dendierendem Restfederweg, was sich in der nächsten langgezogenen Kurve mit leichten Bodenwellen in derart bemerkbar macht, dass er aushebelt und in den Gegenverkehr fliegt.
Ach Mann ... ich rege mich schon wieder auf hier!
Wie bei allem im Leben gilt auch hier: Finde die goldene Mitte!
Offensichtlich sind die meissten Prüfer nicht in der Lage dazu,
Schwarz ODER weiss, gut ODER böse ... ABE ODER NIX EINTRAGUNG!
SOLLTE ein anders gearteter Prüvigenieur diese Zeilen lesen, so fühle er sich NICHT angesprochen hier!
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Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Hier mal 2 Bilderchen von meinen 15" Speedline SL299.
Morgen bringe ich sie weg zum besohlen.
Wie man unschwer erkennen kann, mußte ich bei den Nabenkappen etwas improvisieren, auch werden wohl erstmal die langen Radbolzen zur Anwendung kommen. Kommt Zeit, kommt Rad, oder so ...
Ich habe soeben bei der Durchsicht einiger PDF-Files festgestellt, dass es die Speedline SL299 und ihre Schwestermodelle, also die 15" Variante, welche auch beim 205 GTI 1,9 UND 309 GTI , verbaut war,
offensichtlich mit 2 verscheidenen Einpresstiefen gab. Es stehen in den Unterlagen ET 19 und auch ET 18 drin.
Wußtet Ihr das schon?
Habe auf meinen Felgen nachgesehen, die haben ET 19.
Habe soeben ein Gutachten als PDF-FILE für die Speedline SL299 im Netz gefunden.
In diesem stehen einige PSA-Fahrzeuge drin, AUCH DER 309 S1!
ABER: In diesem Gutachten, welches vom TÜV ist, ist die SL299 mit ET 18 aufgeführt.
Also zu früh gefreut, Merde!
Da ich ja auch, wie bereits anfangs erwähnt, ein Gutachten für den S2 mit den SL299 und 185 55 15 mit ET 19 als PDF-File habe, steht noch immer folgendes Problem an:
Also, die TÜVler verweigern eine Eintragung weil
a) entweder im Gutachten für die ET 19 nur der S2 (3A 3C) aufgeführt ist,
ODER
b) die Einpesstiefe mit ET 18, statt wie benötigt ET19, angegeben ist
UND
c) das / die Gutachten eben kein ORIGINAL ist /sind.
Jetzt habe ich auf blauen Dunst hin einfach mal 4 Reifen gekauft, Bridgestone Turanza 185 55 15 ,
welche Dienstag auf die Speedis gezogen werden.
Logischerweise möchte ich mich nicht angreifbar, oder strafbar machen, also suche ich nach Möglichkeiten, an Unterlagen zur Eintragung zu kommen.
Da ja der 309 S1 konstruktiv ein TALBOT ist, kam mir folgender Gedanke:
Markus, alias Talbot und sein Club sind doch von Peugeot bevollmächtigt, Unterlagen auszustellen für TALBOT-Fahrzeuge. Ja und der S1 ist doch eigentlich einer ...
Würde evtl. eine Briefkopie eines S1 GTI helfen? Da sind die Dinger ja eingetragen ab Werk.
Oder existiert ein COC-Dokument für die Autos der Serie 1 ???
Wäre toll, wenn jemand was dazu sagen könnte, denn sonst sehe ich hier im Westen ziemlich schwarz.
Auch ist nicht sicher, dass die DEKRA mir die Räder einträgt, beim nächsten Besuch in den Neuen Bundesländern.
Ich habe hier mal die verscheidenen Gutachten eingestellt, woraus zu erkennen ist, dass die Felgen tatsächlich in 2 verschiedenen Einpresstiefen gefertigt wurden.
Morgen bringe ich sie weg zum besohlen.
Wie man unschwer erkennen kann, mußte ich bei den Nabenkappen etwas improvisieren, auch werden wohl erstmal die langen Radbolzen zur Anwendung kommen. Kommt Zeit, kommt Rad, oder so ...
Ich habe soeben bei der Durchsicht einiger PDF-Files festgestellt, dass es die Speedline SL299 und ihre Schwestermodelle, also die 15" Variante, welche auch beim 205 GTI 1,9 UND 309 GTI , verbaut war,
offensichtlich mit 2 verscheidenen Einpresstiefen gab. Es stehen in den Unterlagen ET 19 und auch ET 18 drin.
Wußtet Ihr das schon?
Habe auf meinen Felgen nachgesehen, die haben ET 19.
Habe soeben ein Gutachten als PDF-FILE für die Speedline SL299 im Netz gefunden.
In diesem stehen einige PSA-Fahrzeuge drin, AUCH DER 309 S1!
ABER: In diesem Gutachten, welches vom TÜV ist, ist die SL299 mit ET 18 aufgeführt.
Also zu früh gefreut, Merde!
Da ich ja auch, wie bereits anfangs erwähnt, ein Gutachten für den S2 mit den SL299 und 185 55 15 mit ET 19 als PDF-File habe, steht noch immer folgendes Problem an:
Also, die TÜVler verweigern eine Eintragung weil
a) entweder im Gutachten für die ET 19 nur der S2 (3A 3C) aufgeführt ist,
ODER
b) die Einpesstiefe mit ET 18, statt wie benötigt ET19, angegeben ist
UND
c) das / die Gutachten eben kein ORIGINAL ist /sind.
Jetzt habe ich auf blauen Dunst hin einfach mal 4 Reifen gekauft, Bridgestone Turanza 185 55 15 ,
welche Dienstag auf die Speedis gezogen werden.
Logischerweise möchte ich mich nicht angreifbar, oder strafbar machen, also suche ich nach Möglichkeiten, an Unterlagen zur Eintragung zu kommen.
Da ja der 309 S1 konstruktiv ein TALBOT ist, kam mir folgender Gedanke:
Markus, alias Talbot und sein Club sind doch von Peugeot bevollmächtigt, Unterlagen auszustellen für TALBOT-Fahrzeuge. Ja und der S1 ist doch eigentlich einer ...
Würde evtl. eine Briefkopie eines S1 GTI helfen? Da sind die Dinger ja eingetragen ab Werk.
Oder existiert ein COC-Dokument für die Autos der Serie 1 ???
Wäre toll, wenn jemand was dazu sagen könnte, denn sonst sehe ich hier im Westen ziemlich schwarz.
Auch ist nicht sicher, dass die DEKRA mir die Räder einträgt, beim nächsten Besuch in den Neuen Bundesländern.
Ich habe hier mal die verscheidenen Gutachten eingestellt, woraus zu erkennen ist, dass die Felgen tatsächlich in 2 verschiedenen Einpresstiefen gefertigt wurden.
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
sehr schön lackierte Felgen,da denk ich doch glatt drüber nach,meine Speedlines bei dir vorbeizubringen....
Mit verschiedenen ETs ist es mir gar nicht aufgefallen,weiss aber nur,dass es schon 2 verschiedene Hersteller für diese Felgen gibt,nämlich Speedline und SMR.
Die SMR sollten anders sein als die üblichen Speedlines,glaube anderen Felgenhorn.
Mit verschiedenen ETs ist es mir gar nicht aufgefallen,weiss aber nur,dass es schon 2 verschiedene Hersteller für diese Felgen gibt,nämlich Speedline und SMR.
Die SMR sollten anders sein als die üblichen Speedlines,glaube anderen Felgenhorn.
309 GTI S2
405 break S2
205 GRD S1 *verkauft*
205 Gentry S2 *verkauft*
106 S2 *verkauft*
405 break S2
205 GRD S1 *verkauft*
205 Gentry S2 *verkauft*
106 S2 *verkauft*
Re: Bescheinigungen zur Eintragung beim TÜV
Da dein Auto doch in Bezug auf das Fahrwerk Serie ist und du keine Spurverbreiterung verbaust, wird es doch eine Abnahme nach §19.
Somit kannst du damit zu Tüv, Dekra, KÜS, GTÜ fahren. Die dürfen das alle. Hast du dir schon ne Reifenfreigabe besorgt? Ich hätte eher 195/50/15 verbaut.
Somit kannst du damit zu Tüv, Dekra, KÜS, GTÜ fahren. Die dürfen das alle. Hast du dir schon ne Reifenfreigabe besorgt? Ich hätte eher 195/50/15 verbaut.